Die Grundpflege bedeutet für uns, pflegebedürftige Menschen individuell in Bezug auf ihre Körperpflege, Ernährung und Mobilität zu unterstützen. Eine Pflegebedürftigkeit kann sich aus Operationen, Krankenhausaufenthalten, Erkrankungen oder auch dem Alter heraus ergeben.
Damit Ihnen keine direkten Kosten entstehen, kann eine Grundpflege bspw. nach einem Krankenhausaufenthalt ärztlich verordnet oder über einen Pflegegrad refinanziert werden. Hierfür stehen Ihnen, bei bestehendem Pflegegrad, so genannte Pflegesachleistungen zu.
Sachleistungen | Leistungen pro Monat |
Pflegegrad 1 | - |
Pflegegrad 2 | 724 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.363 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.693 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.095 Euro |
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung!